Wir arbeiten ausschließlich nach den „Vertragsbedingungen für den Güterverkehrs- und Logistikunternehmer (VBGL)“ des BGL, neuste Fassung sowie den „Beförderungsbedingungen Container-Trucking“.
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Aufgrund der verspäteten Dieselpreisübermittlung unseres Verbandes sehen wir uns gezwungen, die Neuberechnung des Dieselzuschlags künftig quartalsweise durchzuführen. Da wir die Preise für Januar erst am 17. Februar erhalten haben, ist die bisherige Regelung nicht mehr möglich.
Somit wird der Diesel wie folgt berechnet: Aus den Preisen aus Oktober, November, Dezember wird ein Durchschnitt ermittelt, der dann für das 1. Quartal des Folgejahres gilt. Für das zweite Quartal wird der Durchschnitt aus den Preisen für Januar, Februar, März ermittelt. Für die folgenden Quartale ist analog zu Q1 und Q2 zu verfahren.